Rehasport §44
Stefan Wilhelm anerkannter Fachübungsleiter "B" Sport in der Rehabilitation,
Physiotherapeut, Sportphysiotherapeut Masseur u. med. Bademeister, Rückenschullehrer etc.
Bereich Stütz- und Bewegungsapparat + Innere Medizin Spezialisierung "Wirbelsäulen/Haltungsschäden"
und "Innere Medizin"
Rücken
Gelenke/Arthrose
auch bei künstlichen Gelenken
Osteoporose
Inkontinenz
Rheuma/Asthma
Schlaganfall/Bluthochdruck
Diabetes mell. Typ I/II
Nierenerkrankungen
Asthma Bronchiale
Ateriosklerose
PAVK etc.
Wer kann daran teilnehmen?
Rehasport auf Verordnung des Arztes
Rehabilitationssport kann und darf von jedem Arzt verordnet werden.
Diese Verordnung (Muster 56) nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SBG IX
unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit Budgetneutral
für den Arzt. Die Verordnung umfasst i.d.R. 50 Übungseinheiten.
An wen muss ich mich wenden?
Bewilligung durch die Kostenträger
Die Verordnung (Muster 56) muss vom Kostenträger i.d.R. von Ihrer
ges. Krankenkasse genehmigt werden. Dazu reichen wir die Verordnung bei
Ihrer Krankenkasse zur Bewilligung ein.
Welche Kosten entstehen für mich?
Das Basisprogramm des Rehabilitationssports (Gymnastik durch
Kostenübernahme Krankenkasse) ist Zuzahlungsfrei.
Zur Nutzung der "Zusatz" Programme ist eine Mitgliedschaft Voraussetzung.
Die Höhe des Beitrages beträgt ab 29.-- Euro im Monat. Die Mitgliedschaft
berechtigt zur Teilnahme an zusätzlich angebotenen Gruppen und/oder med.
Trainingstherapie im Rahmen der 50 Übungseinheiten.
Wie beginnt der Rehasport?
Start des Rehaprogramms
Der Einstieg in die einzelnen Gymnastikkursen ist jederzeit möglich.
Gerade nach einer Rehamaßnahme oder krankengymn. Behandlung stabilisiert
der Rehasport durch das weiterführende Training den Behandlungserfolg.
Was will ich erreichen?
Ziel des Rehaprogramms ist, die Ausdauer und Kraft zu stärken,
Koordination und Flexibilität zu verbessern, das Selbstbewusstsein
aufzubauen und Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten. Dabei soll auch die
Verantwortlichkeit für die eigene Gesundheit gestärkt werden.
Physiotherapeut, Sportphysiotherapeut Masseur u. med. Bademeister, Rückenschullehrer etc.
Bereich Stütz- und Bewegungsapparat + Innere Medizin Spezialisierung "Wirbelsäulen/Haltungsschäden"
und "Innere Medizin"
Rücken
Gelenke/Arthrose
auch bei künstlichen Gelenken
Osteoporose
Inkontinenz
Rheuma/Asthma
Schlaganfall/Bluthochdruck
Diabetes mell. Typ I/II
Nierenerkrankungen
Asthma Bronchiale
Ateriosklerose
PAVK etc.
Wer kann daran teilnehmen?
Rehasport auf Verordnung des Arztes
Rehabilitationssport kann und darf von jedem Arzt verordnet werden.
Diese Verordnung (Muster 56) nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SBG IX
unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit Budgetneutral
für den Arzt. Die Verordnung umfasst i.d.R. 50 Übungseinheiten.
An wen muss ich mich wenden?
Bewilligung durch die Kostenträger
Die Verordnung (Muster 56) muss vom Kostenträger i.d.R. von Ihrer
ges. Krankenkasse genehmigt werden. Dazu reichen wir die Verordnung bei
Ihrer Krankenkasse zur Bewilligung ein.
Welche Kosten entstehen für mich?
Das Basisprogramm des Rehabilitationssports (Gymnastik durch
Kostenübernahme Krankenkasse) ist Zuzahlungsfrei.
Zur Nutzung der "Zusatz" Programme ist eine Mitgliedschaft Voraussetzung.
Die Höhe des Beitrages beträgt ab 29.-- Euro im Monat. Die Mitgliedschaft
berechtigt zur Teilnahme an zusätzlich angebotenen Gruppen und/oder med.
Trainingstherapie im Rahmen der 50 Übungseinheiten.
Wie beginnt der Rehasport?
Start des Rehaprogramms
Der Einstieg in die einzelnen Gymnastikkursen ist jederzeit möglich.
Gerade nach einer Rehamaßnahme oder krankengymn. Behandlung stabilisiert
der Rehasport durch das weiterführende Training den Behandlungserfolg.
Was will ich erreichen?
Ziel des Rehaprogramms ist, die Ausdauer und Kraft zu stärken,
Koordination und Flexibilität zu verbessern, das Selbstbewusstsein
aufzubauen und Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten. Dabei soll auch die
Verantwortlichkeit für die eigene Gesundheit gestärkt werden.







